KLV Leistungen
Akut- und Übergangspflege
Die Akut- und Übergangspflege ist auf maximal 14 Tage begrenzt. Die Kosten werden direkt mit der Gemeinde (55 %) und der Krankenkasse (45 %) abgerechnet. Wird nach Ablauf dieser Zeit weiterhin Pflege benötigt, erfolgt der Übergang in die reguläre ambulante Langzeitpflege.
Leistungen in der Akut- und Übergangspflege:
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Pflege und Betreuung nach einem Spitalaufenthalt
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Unterstützung bei der medizinischen Nachsorge
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Überwachung des Gesundheitszustands in der Übergangsphase
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Durchführung ärztlich verordneter pflegerischer Massnahmen
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Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme
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Wundkontrollen und Wundversorgung
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Hilfe bei Mobilisation und Alltagsaktivitäten
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Koordination zwischen Spital, Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Fachstellen
- Vorbereitung auf die langfristige ambulante Pflege bei Bedarf
ZSR. Nr. L435831
Die Akut- und Übergangspflege ist eine zeitlich begrenzte, vom Spitalarzt verordnete Pflegeform nach einem Spitalaufenthalt. Sie dient dazu, die medizinische und pflegerische Versorgung nach der Entlassung sicherzustellen und den Übergang nach Hause optimal zu begleiten.

